Nutzungsbedingungen Sunlocal

Inhalt

·         Vertragsgegenstand        

·         Auftragserteilung

·         Leistungen von S&N Datentechnik

·         Pflichten des Auftraggebers

·         Laufzeit, Verlängerung, Kündigung

·         Preise

·         Zahlungsbedingungen

·         Vertragsstörungen/Haftung

·         Verschiedenes

Stand Februar 2020

1. Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Gewerbetreibenden („Auftraggeber“) und der S&N Systemhaus für Netzwerk- und Datentechnik GmbH  („S&N Datentechnik“) über die Erbringung von Serviceleistungen durch S&N Datentechnik zur Verbesserung der Onlinepräsenz des Auftraggebers, insbesondere durch die Erstellung und Pflege von Online-Verzeichniseinträgen, sowie Nutzung des Bewertungsmanagements.

2. Auftragserteilung

2.1 Indem der Auftraggeber seinen Auftrag schriftlich oder elektronisch oder telefonisch an S&N Datentechnik übermittelt, gibt er ein Angebot ab. Ein telefonisches Angebot kann durch S&N Datentechnik am Telefon angenommen werden und wird sodann schriftlich von S&N Datentechnik bestätigt. Bei schriftlichen oder elektronischen Angeboten seitens des Auftraggebers kommt der Vertrag zwischen S&N Datentechnik und dem Auftraggeber erst zustande, wenn S&N Datentechnik das Angebot des Auftraggebers schriftlich per Brief oder per E-Mail annimmt.

2.2 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag oder des Vertrags selbst auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Vertragspartei. S&N Datentechnik ist aber ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG zu übertragen.

2.3 Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

2.4 Soweit der Auftraggeber selbst im Auftrag eines Dritten Unternehmer handelt und Inhalt des Vertrags die Pflege und Verbesserung der Onlinepräsenz dieses Dritten ist, hat Auftraggeber dies S&N Datentechnik bei Vertragsschluss anzuzeigen und versichert entsprechend vom Dritten Unternehmer bevollmächtigt zu sein.

3. Leistungen von S&N Datentechnik

3.1 Die von S&N Datentechnik zu erbringenden Serviceleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag sowie den entsprechenden Leistungsbeschreibungen, die unter www.sundat.de/sunlocal einsehbar sind.

 

3.2 Im Rahmen der Erstellung und Pflege von Verzeichniseinträgen übermittelt S&N Datentechnik nach Vertragsschluss die vom Auftraggeber im Rahmen der Einrichtung des Content Management System angegebenen Unternehmensstandortdaten und ggfs. Zusatzdaten (zusammen „Unternehmensdaten“) an mindestens die vertraglich vereinbarte Anzahl von Verzeichnissen, Navigationssystemen, Apps & Maps (zusammen im Folgenden „Verzeichnisse“) aus dem aktuellen S&N Datentechnik Verzeichnisportfolio. S&N Datentechnik ist bei der Auswahl der Verzeichnisse aus dem Verzeichnisportfolio frei. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Übermittlung seiner Unternehmensdaten an ein bestimmtes Verzeichnis besteht nicht. Scheidet ein ausgewähltes Verzeichnis während der Laufzeit des Vertrags mit dem Auftraggeber aus dem Verzeichnisportfolio aus, wird S&N Datentechnik ggfs. die Unternehmensdaten an ein anderes Verzeichnis aus dem Verzeichnisportfolio übermitteln, so dass zu jeder Zeit die Übermittlung an die vereinbarte Mindestanzahl an Verzeichnissen gewährleistet ist.

 

3.3 S&N Datentechnik schuldet nur die ordnungsgemäße Übermittlung der Unternehmensdaten an die Verzeichnisse. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der übermittelten Unternehmensdaten, die Veröffentlichungsdauer, die Art der Veröffentlichungsdarstellung sowie der Umfang der veröffentlichten Unternehmensdaten hängt vom einzelnen Verzeichnis ab und kann durch S&N Datentechnik nicht beeinflusst werden. Sollte der jeweilige Verzeichnispartner die technischen Voraussetzung hierfür erfüllen, wird S&N Datentechnik auch den Schutz vor Veränderung durch Dritte (Safeguard) aktivieren. S&N Datentechnik haftet nicht für die Leistungen der Verzeichnispartner, d.h. insbesondere nicht für die ordnungsgemäße Veröffentlichung und Pflege durch die Verzeichnispartner oder für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen durch die Verzeichnispartner.

 

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1 Abhängig von der beauftragten Serviceleistung ist der Auftraggeber verpflichtet, Benutzerkonten, Profile in den sozialen Medien und sein Content Management System bei S&N Datentechnik zu verwalten und hierbei die Angaben zu seinem Unternehmen und zugehörigen Standorten selbständig zu hinterlegen und entsprechend im Sinne der Mitwirkungs-/Beistellpflichten zu aktualisieren (wie z.B. Öffnungszeiten, Beschreibungen, Fotos oder Logos).  Bezüglich der von ihm zu erbringenden Handlungen und beizustellenden Daten, Fotos und sonstiger Materialien erhält der Auftraggeber nach Vertragsschluss von S&N Datentechnik eine entsprechende Anleitungen und Erklärung per Mail sowie bei Bedarf auch persönliche Unterstützung und Beratung durch S&N Datentechnik via Telefon, Chat oder Mail.

4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Angaben wahrheitsgemäß vorzunehmen und diese selbständig sorgfältig auf Fehler zu überprüfen. S&N Datentechnik ist nicht zur Überprüfung der Angaben verpflichtet, wird Auftraggeber jedoch auf S&N Datentechnik auffallende Widersprüche hinweisen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen, insbesondere keine Inhalte die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches, Betäubungsmittel-gesetzes, Arzneimittelgesetzes, Waffengesetzes oder gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen. Der Auftraggeber verwendet und übermittelt an S&N Datentechnik ausschließlich eigene Inhalte oder solche, an denen er die erforderlichen Rechte erworben hat und die keine Rechte Dritter verletzen und überträgt S&N Datentechnik die einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an diesen Inhalten, im erforderlichen Umfang, der zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses notwendig ist. Das S&N Datentechnik eingeräumte Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Wiedergabe, die öffentliche Zugänglichmachung und Sendung der Inhalte. Wenn der Auftraggeber für die Erstellung von Unternehmens Fotos/Logos/Bilder/Texte oder ähnliche Materialien beizustellen hat, versichert er mit deren Bereitstellung – ohne dass S&N Datentechnik dies zu überprüfen hat –, dass die Reproduktions-, Marken-, Namens-, Bearbeitungs- und andere Schutzrechte an diesen Unterlagen dem Auftraggeber zustehen. Der Auftraggeber stellt S&N Datentechnik von allen Ansprüchen (nebst angemessener Rechtsverteidigungskosten) frei, die Dritte gegen S&N Datentechnik wegen Vertrags- oder Gesetzesverletzungen des Auftraggebers, fehlerhafter Angaben sowie die Verletzung Rechter Dritter, insbesondere der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten durch die vertragsgemäße Verwendung der vom Auftraggeber beigestellter Unterlagen, Informationen oder anderer Materialien geltend machen.

 

4.3 Der Auftraggeber übernimmt mit Abnahme der Intial-Einrichtung die Verantwortung für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit des Unternehmensclips insbesondere dessen wettbewerbs- und urheberrechtliche Unbedenklichkeit, soweit S&N Datentechnik nicht schriftlich die Verantwortung für bestimmte Elemente der Entwürfe übernommen hat. Der Auftraggeber stellt S&N Datentechnik insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen S&N Datentechnik hierdurch entstehenden Kosten frei. Eine Haftung für die in der Imagewerbung enthaltenen Sachaussagen über die Produkte und Leistungen des Auftraggebers trifft S&N Datentechnik in keinem Fall. S&N Datentechnik obliegt insofern keine Prüfpflicht. S&N Datentechnik wird jedoch auf Risiken hinweisen, die S&N Datentechnik bei der Vorbereitung und Erstellung der Kreativleistung bekannt werden.

 

4.4 Der Auftraggeber bevollmächtigt S&N Datentechnik, zum Zwecke der Übermittlung und Veröffentlichung der Unternehmensdaten gegenüber den Verzeichnissen, im Namen des Auftraggebers aufzutreten. Soweit bestimmte Verzeichnisse nach Übermittlung der Unternehmensdaten eine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers (z.B Aktivierungslink, Eintragung eines Codes in Webverzeichnis etc.) verlangen, um den Eintrag oder Teile eines Eintrags final freizuschalten, ist dies allein die Pflicht des Auftraggebers.

 

4.5 Da sich aus technischen Gründen beim gleichzeitigen Einsatz mehrerer Synchronisationsdienste schwerwiegende Probleme bei der Konsistenz der Profil-Daten ergeben können, stimmt der Auftraggeber zu, während der Vertragslaufzeit eines Vertrags über die Erstellung und Pflege von Verzeichniseinträgen mit keinem anderen Synchronisationsdienstleister zusammenzuarbeiten.

 

4.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, jegliche Zugangsdaten, die er von S&N Datentechnik erhält, gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Die Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diesen Daten durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist, um einen Missbrauch des Zuganges durch Dritte zu verhindern. Erhaltene Passwörter sind umgehend zu ändern.

5. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung

5.1 Der vertragliche Leistungszeitraum beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Termin („Startdatum“) und endet mit Ablauf der im Vertrag vereinbarten Laufzeit. Dies gilt auch dann, wenn S&N Datentechnik mit der Leistungserbringung noch nicht beginnen kann, da der Auftraggeber seinen Mitwirkungs-/Beistellpflichten noch nicht bzw. verspätet oder qualitativ ungenügend nachgekommen ist. S&N Datentechnik ist für den Zeitraum der hieraus resultierenden Verspätung von ihrer Leistungspflicht befreit. Die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung des Entgelts bleibt in diesem Fall jedoch bestehen. Soweit ein verspäteter Leistungsbeginn nicht vom Auftraggeber zu verantworten ist, beginnt der Leistungszeitraum erst mit dem Tag des tatsächlichen Leistungsbeginns.

5.2 Die vertraglich vereinbarte Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit in Text- oder Schriftform gekündigt wird.

 

5.3 Nach Vertragsende hat S&N Datentechnik das Recht zur sofortigen Löschung sämtlicher Einträge, wobei eine Verpflichtung zur Löschung nicht besteht. S&N Datentechnik übernimmt keine Gewähr dafür, dass nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die von S&N Datentechnik übermittelten Unternehmensdaten weiterhin in gleicher Form veröffentlicht bleiben. Aufgrund der vertraglichen und technischen Anbindungen an Verzeichnispartner, sind von S&N Datentechnik übermittelte Daten für bis zu 12 Monate ab Übermittlung vom jeweiligen Verzeichnis S&N Datentechnik zugeordnet, so dass ein ggfs. gesetzte Schreibschutz (Safeguard) für diesen Zeitraum möglicherweise nicht entfernt werden kann. S&N Datentechnik ist nicht dazu verpflichtet, auf die Deaktivierung des Schreibschutzes hinzuwirken oder Änderungen vorzunehmen.

6. Preise

6.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Ist für eine Leistung keine Vergütung ausdrücklich bestimmt, gilt die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültige Preisliste von S&N Datentechnik für diese Leistung. Verlängert sich der Vertrag nach Ziffer 5.2, so gilt ab Beginn der Verlängerung die zum Zeitpunkt der Verlängerung gültig Preisliste von S&N Datentechnik. Haben sich die Listenpreise im Vergleich zum vorhergehenden Vertragszeitraum um mehr als 10 % erhöht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist für die Zukunft zu kündigen, sofern sich S&N Datentechnik nicht zu einer Weiterführung des Vertrags zu den unveränderten Listenpreisen bereit erklärt. Die Kündigung hat in Text- oder Schriftform zu erfolgen und muss S&N Datentechnik binnen 6 Wochen nach Bekanntgabe der Preisänderung gegenüber dem Auftraggeber zugehen.

6.2 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

 

6.3 Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder vom S&N Datentechnik anerkannt ist.

 

6.4 Für die Einrichtung der Einträge in allen unseren angebotenen Verzeichnisse berechnen wir eine einmalige Gebühr in Höhe von 25,- EUR, sofern nicht abweichendes vereinbart wurde.

7. Vertragsstörungen / Haftung

7.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Pflichtverletzung von S&N Datentechnik bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von S&N Datentechnik. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit von S&N Datentechnik ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

7.2 Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

7.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

 

7.4 Im Falle der fehlerhaften Verarbeitung von Unternehmensdaten des Auftraggebers durch S&N Datentechnik, hat S&N Datentechnik das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb eines für beide Parteien angemessenen Zeitraums nach Kenntniserlangung durch S&N Datentechnik. Gelingt dies nicht, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. S&N Datentechnik bemüht sich, die durchgehende Erreichbarkeit der S&N Datentechnik-Systeme sicher zu stellen, kann aber vorübergehende Ausfälle nicht ausschließen. Im Voraus angekündigte Wartungsarbeiten sind ebenfalls möglich. Beide Fälle begründen keine Haftung von S&N Datentechnik. Die Haftung von S&N Datentechnik für eine Nichterreichbarkeit der S&N Datentechnik-Syteme bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

8. Verschiedenes

8.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag oder um seine Wirksamkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, Rostock.

8.2 Die Abwicklung der Buchung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm bei S&N Datentechnik hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

 

8.3 Durch den Abschluss und die Durchführung der Verträge über die Erbringung von Serviceleistungen zur Verbesserung der Onlinepräsenz von Unternehmern stimmt der Auftraggeber der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner persönlichen Daten zu. Art und Umfang ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.