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Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)
Der DQR soll das deutsche Bildungssystem transparenter machen. Er ordnet die Qualifikationen der verschiedenen Bildungsbereiche acht Niveaus zu, die durch Lernergebnisse beschrieben werden. Detaillierte Informationen auf www.dqr.de. Am 1. Mai 2013 ist der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) in Kraft getreten. Er überträgt das achtstufige europäische Modell (EQR) auf das deutsche Bildungssystem.
Für Absolventen der Beruflichen Bildung in Deutschland gilt: Ausbildungsabschlüsse mit zweijähriger Ausbildungszeit sind dem DQR-Niveau 3 zugeordnet, Ausbildungsabschlüsse mit dreijähriger und dreieinhalbjähriger Ausbildungszeit dem Niveau 4.
Abschlüsse der Höheren Berufsbildung, also im Rahmen der IHK-Aufstiegsfortbildung, wie Fachwirt und Operative Professionals (z.B. Geprüfter IT-Projektleiter) sind dem Niveau 6, die Abschlüsse Betriebswirt, Technischer Betriebswirt, Berufspädagoge und die zwei Strategischen Professionals sind dem Niveau 7 zugeordnet. Damit befinden sich diese Abschlüsse auf denselben Stufen wie die Bachelor bzw. Masterabschlüsse der Hochschulen. Das jeweilige DQR-Niveau wird auf Aus- und Fortbildungszeugnissen entsprechend ausgewiesen.
Um die Gleichwertigkeit von beruflichen und akademischen Bildungsabschlüssen deutlich zu machen, wurden mit der ab 01.01.2020 gültigen Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) neue Abschlussbezeichnungen festgelegt.
Fortbildungsabschlüsse auf der Niveau-Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (Bachelor-Niveau, wie z. B. Fachwirt für Büro- und Projektorganisation, Geprüfter IT-Projektleiter) erhalten künftig, nachdem auch die zugrundeliegenden Fortbildungsverordnungen angepasst wurden, die neue Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional in ...“.