NEU ab 01.01.2020
Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)
Die Erlangung der Titel
BACHELOR PROFESSIONAL und MASTER PROFESSIONAL
ist ab 01.01.2020 über einen IHK-Abschluss möglich! Dadurch wird eine Vergleichbarkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung deutlich.
Diese neuen Fortbildungsstufen sind im §§53a ff. des BBiG geregelt. Die Bezeichnungen dieser Fortbildungsstufen gelten für die Fortbildungsordnungen des Bundes sowie für die Fortbildungsprüfungsregelungen der IHK's.