Die Angebote, Leistungen und Lieferungen der S & N Systemhaus für Netzwerk- und Datentechnik GmbH, nachfolgend kurz S & N genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungs-bedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen.

Rostock, März 2018

Lieferungen und Leistungen

Die Angebote der S & N sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise verstehen sich im allgemeinen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, behalten wir uns das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen – insbesondere durch Preiserhöhungen der Lieferanten oder durch Wechselkursschwankungen – eintreten. Die Preise für Waren verstehen sich ab Auslieferungslager Rostock. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch S & N oder durch Abnahme der Ware bzw. der Leistung durch den Kunden zustande. Alle Zusagen sowie mündliche oder telefonische Abreden, die von diesen Bedingungen abweichen, sind erst nach schriftlicher Bestätigung rechtsverbindlich. Abweichende Bedingungen des Kunden, die S & N nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für

S & N unverbindlich, auch wenn S & N ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Schulungsleistungen

Anmeldungen für Schulungsleistungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen, es sei denn, solche Leistungen sind Teil eines Liefervertrages. Anmeldungen zu Schulungsdienstleistungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldebestätigung erfolgt schriftlich. Die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen setzt vorherigen Zahlungseingang gemäß Rechnungslegung voraus. S & N behält sich das Recht vor, Teilnehmern die Schulungsleistung zu versagen, deren Schulungsentgelt vorab nicht entrichtet worden ist, und Schadenersatz in Höhe des Schulungsentgelts zu verlangen. Eine Stornierung von Schulungsleistungen nach Ausgang der Anmeldebestätigung ist kostenpflichtig. Bei einem Rücktritt bis zu mindestens 5 Arbeitstagen vor Schulungsbeginn wird das geleistete Schulungsentgelt für eine spätere Schulungsleistung gut geschrieben. Bei einem noch späteren Rücktritt oder bei Nichterscheinen des angemeldeten Schulungsteilnehmers bleibt der Anspruch von S & N auf das Schulungsentgelt bestehen. Grundsätzlich besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung des bereits geleisteten Schulungsentgelts oder auf eine irgendwie geartete Gutschrift des geleisteten Schulungsentgelts.

Versand bzw. Verpackung von Waren

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Trans - port ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von S & N verlassen hat. Dies gilt auch für Versendungen mit unseren Fahrzeugen. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Lieferung von uns gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert. Wird uns keine besondere Vorschrift erteilt, so erfolgt der Versand nach bestem Ermessen und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten. Das Recht auf zumutbare Teillieferung und deren Fakturierung bleibt S & N ausdrücklich vorbehalten. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Anstände aufweisen, vom Kunden entgegen zu nehmen. Mit Empfangnahme einer Teillieferung wird ein entsprechender Teilrechnungsbetrag fällig. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen befreit den Kunden nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde.

Beanstandungen von Waren

Garantieansprüche infolge Beanstandungen an Waren muss der Kunde grundsätzlich beim Aussteller der Garantie geltend machen. S & N ist nicht verpflichtet, Garantieansprüche dieser Art für den Kunden abzuwickeln.

Beanstandungen an Dienstleistungen

Offensichtliche Mängel an Dienstleistungen (außer Schulungsleistungen) können nur 14 Tage nach Abnahme der Dienstleistung schriftlich geltend gemacht werden. Bei nachgewiesener und – durch uns anerkannter – fehlerhafter Dienstleistung bessern wir unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden innerhalb der gesetzlichen oder vereinbarten Gewährleistungsfrist nach. Bei unerlaubten Eingriffen in Geräte oder Anlagen, die von uns im Rahmen einer Dienstleistung installiert bzw. konfiguriert worden sind, erlischt jeder Anspruch auf Gewährleistung und Nachbesserungen. Die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen werden von uns getragen. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Beanstandungen an Schulungsleistungen

Mängel an Schulungsdienstleistungen müssen vom Kunden unmittelbar während der Schulung, spätestens bis zum Ende der Schulungsmaßnahme gerügt werden; nachträgliche Mängelrügen werden von uns grundsätzlich nicht anerkannt. Mängelrügen an Schulungsdienstleistungen sind nicht formgebunden. Wird die Beanstandung von uns anerkannt, kann dem Mangel durch uns unmittelbar abgeholfen oder – wenn Abhilfe den Umständen nach angemessen nicht vorzunehmen ist – durch Ersatzleistungen der S & N kompensiert werden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder anderweitige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Enthalten Leistungsverträge für Schulungsleistungen kostenpflichtige Prüfungen oder Tests bei Dritten, erwächst daraus keinerlei Anspruch an S & N auf das erfolgreiche Bestehen einer solchen Prüfung bzw. eines solchen Tests. Aus dem Nicht-Bestehen einer solchen Prüfung bzw. eines solchen Tests im Rahmen oder im Ergebnis einer Schulungsleistung kann ein Mangel (im Sinne § 434 BGB) der Leistung nicht abgeleitet werden.

Zahlung

Rechnungsbeträge sind sofort zahlbar, spätestens vor Ablauf der auf der Rechnung ausgedruckten Zahlungsfrist. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn S & N über den Betrag verfügen kann. Werden vom Kunden Zahlungstermine überschritten, so ist S & N berechtigt, vom Eintritt des Verzuges an Verzugszinsen nach § 247 Abs. 1 BGB zu verlangen; die Einleitung eines Mahnverfahrens bzw. die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bleibt der Kunde nach Anzeige der Bereitstellung mit der Abnahme der Ware länger als 7 Tage in Rückstand, ist S & N nach Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen berechtigt, auf Abnahme zu klagen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im zweiten Fall kann S & N unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20 % des Verkaufspreises der Ware als Entschädigung ohne Nachweis fordern. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen auf rechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir befugt, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, von Lieferverpflichtungen zurückzutreten oder nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheiten für anstehende Lieferungen zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt

Der Käufer erfüllt den Kaufvertrag erst mit völliger Bezahlung der Ware. Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis alle Forderungen getilgt sind, bei Zahlung durch Scheck 8 Tage nach Gutschrift desselben Im Rechtsverkehr mit Kaufleuten bleiben die Waren unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche. Bei Nichtkaufleuten bleiben die gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nachforderungen unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Bei Veräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware zu dem Verkehrswert der neuen Sache. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Bei Zahlungsverzug oder sonstiger Gefährdung unserer Ansprüche hat der Käufer uns auf Verlangen den Bestand der Vorbehaltsware und den Umfang offener, an uns abgetretener Forderungen mitzuteilen, um die Rücknahme der Vorräte und die Information an den Drittschuldner vornehmen zu können, wozu wir jederzeit berechtigt sind. Für den Fall der Insolvenz ist das Recht der Aussonderung bzw. der Ersatzaus - sonderung gem. §§47.48 InsO vereinbart.

Schutzbestimmung

Für unsere Waren und Dienstleistungen lehnen wir im Voraus jede Haftung für irgendwelche Schäden aus der Ingebrauchnahme auch Dritten gegenüber ab. Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden von uns oder unseren Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die in unseren Druckschriften, Prospekten usw. angegebenen Maße, technischen Einzelheiten etc. sind unverbindlich. Bei Abweichung können keine Schadenersatzansprüche gegen uns erhoben werden. Konstruktions - wie Formveränderungen bleiben vorbehalten, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich einges chränkt wird. Für Aufträge nach Angaben des Bestellers sind diese für uns erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich.

Rücktrittsrecht

Falls unvorhergesehene Hindernisse vorliegen, und als solche gelten auch Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebs - führung nicht verhindert werden können, wie etwa höhere Gewalt, Aus - und Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Aussperrung, Verzögerung oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher Materialien oder Teile, werden die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung im Umfang ihrer Wirkung sus - pendiert. Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferungen, Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand (einschließl. Scheckklagen) sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist Rostock, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentlich-rechtliche Anstalt ist. Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Auf enthalt des Käufers unbekannt ist. Die Beziehungen der Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

Schlussbestimmung

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder eine Bestimmung in sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Wir weisen darauf hin, dass wir Daten des Käufers, die den Geschäftsverkehr betreffen, nur im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten und speichern.